Ferienhaus Urlaub Eifel
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Allgemeine Mietbedingungen (AGB) - „Eifel Dream GmbH“

Vermieter:

Eifel Dream GmbH, Jürgen Feinen, Im Mühlenweg 9, 54597 Fleringen

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die/das Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist. Zur Bestätigung des Zugangs sendet der Mieter dem Vermieter die Bestätigung per Mail. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Gäste, die während des Aufenthaltes zu Besuch kommen müssen beim Vermieter angemeldet werden und ihren Aufenthalt bezahlen (Kosten in Absprache mit dem Vermieter).

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten. Zusatzleistungen (z. B. Saunanutzung, Whirlpoolnutzung)  sind ebenfalls enthalten.
nicht pauschal inklusive: Laden von Elektroautos, Befüllen von Swimmingpools. (Anmeldung erforderlich)

Kosten für Wäschepakete sind in der Buchungsbestätigung mit aufgeführt.

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung.

Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Im Falle einer Stornierung müssen wir folgende Gebühren berechnen:

Bis drei Wochen vor Reiseantritt 25 % des Mietpreises. Zwischen drei Wochen und einer Woche vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises und ab einer Woche vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises. Im Falle einer Weitervermietung entfallen diese Gebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

In den Mieträumen und Fluren ist das Rauchen nicht gestattet.
Hierzu können sie die Terrasse oder Balkon benutzen. 

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

9. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, sind in unseren Ferienunterkünften erlaubt. Diese müssen aber beim Vermieter angemeldet werden und die ggffs. erforderliche Zusatzgebühr muss entrichtet werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung und Rücksichtspflicht

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Unsere Ferienunterkünfte sind KEINE PARTYUNTERKÜNFTE!!!!

Tongeräte aller Art (also auch TV-Geräte/Musikboxen, Recorder, Musik-Instrumente etc.) dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass Unbeteiligte nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann.

Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.

Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr geboten.

Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

13. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.